Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.05.2004 - 4 CS 03.152 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Gewerbesteuern
Er hat daher auch die Gewerbesteuern im gleichen Umfang zu tilgen wie die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger (vgl. BayVGH, B. v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris;… Loose a. a. O. Rn. 34 m. w. N.). - VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124
Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf …
Er hat daher auch die Gewerbesteuern im gleichen Umfang zu tilgen wie die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger (vgl. BayVGH, B. v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris;… Loose a. a. O. Rn. 34 m. w. N.). - VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.2334
Haftungsbescheid; Verschulden bei Verletzung der Grundsätze der anteiligen …
Ein Verschulden des Geschäftsführers scheidet nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 25.5.2004, Az. 4 CS 03.152 m.w.N.) aus, wenn im Haftungszeitraum der GmbH keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen.
- VG München, 02.05.2011 - M 10 S 10.6279
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Organschaftsvertrag; Beweislast …
Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH vom 25.5.2004 Az. 4 CS 03.152 RdNr. 14 m.w.N.). - VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1412
Gewerbesteuer; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende Mittel; …
Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme indes nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH v. 25.5.2002 Az. 4 CS 03.152 RdNr. 14 m.w.N.). - VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH
bb) Ein Verschulden des Geschäftsführers scheidet zwar nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH v. 31.7.1995 Az. 4 CS 94.3925; v. 19.3.1997 Az. 4 B 96.679; v. 25.5.2004 Az. 4 CS 03.152 , m.w.N.) aus, wenn im Haftungszeitraum der GmbH keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen. - VG München, 24.03.2014 - M 10 K 13.5971
Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe …
Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH, B.v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VG München, 24.03.2014 - M 10 S 13.5972
Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe …
Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH, B.v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VG München, 24.06.2010 - M 10 S 10.336
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Zurechenbarkeit eines …
Ein Verschulden des Geschäftsführers scheidet allerdings nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss v. 31.7.1995, Az.: 4 CS 94.3925; Urteil v. 19.3.1997, Az.: 4 B 96.679; Beschluss v. 25.5.2004, Az.: 4 CS 03.152, m.w.N.) aus, wenn im Haftungszeitraum der GmbH keine Mittel mehr zur Verfügung gestanden hätten, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen. - VG München, 17.05.2023 - M 28 K 20.798
Haftung des gesetzlichen Vertreters einer KG für Gewerbesteuerschulden, …
Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der Primärschuldnerin im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH, B.v. 25.5.2002 - 4 CS 03.152 - juris Rn. 14).