Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.05.2004 - 4 CS 03.152   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,66234
VGH Bayern, 25.05.2004 - 4 CS 03.152 (https://dejure.org/2004,66234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2004 - 4 CS 03.152 (https://dejure.org/2004,66234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 4 CS 03.152 (https://dejure.org/2004,66234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,66234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Gewerbesteuern

    Er hat daher auch die Gewerbesteuern im gleichen Umfang zu tilgen wie die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger (vgl. BayVGH, B. v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris; Loose a. a. O. Rn. 34 m. w. N.).
  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124

    Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf

    Er hat daher auch die Gewerbesteuern im gleichen Umfang zu tilgen wie die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger (vgl. BayVGH, B. v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris; Loose a. a. O. Rn. 34 m. w. N.).
  • VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.2334

    Haftungsbescheid; Verschulden bei Verletzung der Grundsätze der anteiligen

    Ein Verschulden des Geschäftsführers scheidet nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 25.5.2004, Az. 4 CS 03.152 m.w.N.) aus, wenn im Haftungszeitraum der GmbH keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen.
  • VG München, 02.05.2011 - M 10 S 10.6279

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Organschaftsvertrag; Beweislast

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH vom 25.5.2004 Az. 4 CS 03.152 RdNr. 14 m.w.N.).
  • VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1412

    Gewerbesteuer; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende Mittel;

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme indes nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH v. 25.5.2002 Az. 4 CS 03.152 RdNr. 14 m.w.N.).
  • VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH

    bb) Ein Verschulden des Geschäftsführers scheidet zwar nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH v. 31.7.1995 Az. 4 CS 94.3925; v. 19.3.1997 Az. 4 B 96.679; v. 25.5.2004 Az. 4 CS 03.152 , m.w.N.) aus, wenn im Haftungszeitraum der GmbH keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen.
  • VG München, 24.03.2014 - M 10 K 13.5971

    Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH, B.v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG München, 24.03.2014 - M 10 S 13.5972

    Gewerbesteuerhaftung; Beweislast für fehlende Mittel; Prozesskostenhilfe

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der GmbH im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH, B.v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG München, 24.06.2010 - M 10 S 10.336

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Zurechenbarkeit eines

    Ein Verschulden des Geschäftsführers scheidet allerdings nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss v. 31.7.1995, Az.: 4 CS 94.3925; Urteil v. 19.3.1997, Az.: 4 B 96.679; Beschluss v. 25.5.2004, Az.: 4 CS 03.152, m.w.N.) aus, wenn im Haftungszeitraum der GmbH keine Mittel mehr zur Verfügung gestanden hätten, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen.
  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 20.798

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer KG für Gewerbesteuerschulden,

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Betracht, wenn der Primärschuldnerin im Haftungszeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die fälligen Gewerbesteuerschulden zu begleichen (BayVGH, B.v. 25.5.2002 - 4 CS 03.152 - juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht